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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auktion: 100€ Gutschein Amazon.de



BrainyBaby
24.04.2010, 09:07
Ich versteigere hier 2x50€ Amazongutscheine
beide sind bis Ende 2013 gültig
und können uneingeschränkt
auf das ganze Amazon Sortiment verbraucht werden.

Der Gewinner bekommt den Gutschein nach Auktionsende
per Email oder hier per pn.

Start: 100 Lose
Sofortkauf: 800.000.000 Lose
Gebotsschritte: mindestens 100 Lose
läuft bis heute um 20:00:00

Lg

MrRomeobln
24.04.2010, 11:04
start

Sebmaster
24.04.2010, 11:48
200 Lose

marcaust
24.04.2010, 11:54
300 Lose

Xenon
24.04.2010, 11:56
500 Lose

marcaust
24.04.2010, 11:57
1000 Lose

Xenon
24.04.2010, 11:58
5 Mio

Sebmaster
24.04.2010, 12:06
10 mio

EarlofMidnight
24.04.2010, 12:07
11 Mio

marcaust
24.04.2010, 12:16
11.000.100 Lose ;-)

jpwfour
24.04.2010, 12:29
50.000.000

muenchner1989
24.04.2010, 12:51
250 Mio.

BrainyBaby
24.04.2010, 14:19
250 Mio.

du führst!

jpwfour
24.04.2010, 18:50
300 Mio.

BrainyBaby
24.04.2010, 20:53
300 Mio.

führt

Xenon
24.04.2010, 21:00
300 Mio.


führt
Gewinner :biggrin1:

BrainyBaby
26.04.2010, 00:37
tut mir leid,zu dem Spottpreis
gehen meine Gutscheine nicht raus.

Sebmaster
26.04.2010, 00:42
Dein Startpreis waren 100 Lose. Das Gebot ist gültig, folglich musst du es auch annehmen, der Kaufvertrag ist geschlossen.

Entweder du gibst sie ihm so wie der Käufer das ersteigert hat, oder da gibts natürlich die Variante mit Mahnbescheid und so, je nachdem, ob der Käufer das durchführen will.

D_Blade
26.04.2010, 00:47
Wenn die Auktion nicht so kurz gewesen wäre, hätte ich mitgeboten :)

Aber Sebmaster hat recht. An die Regeln muss man sich schon halten. Ansonsten eben keine so niedrigen Startgebote machen. Im Klammforum hätte das vllt geklappt, aber hier ist die Resonanz ein wenig geringer :-S

MrRomeobln
26.04.2010, 13:06
tut mir leid,zu dem Spottpreis
gehen meine Gutscheine nicht raus.

Nur mal so zur Info:

§3.2.6 Abnahme/Abgabepflicht:
Ist eine Auktion beendet, so muss der Verkäufer die ersteigerte Ware zu dem Höchstgebot an den Höchstbieter abgeben, selbiges gilt auch umgekehrt. Der Höchstbieter muss die ersteigerte Ware abnehmen.

jpwfour
26.04.2010, 15:48
Mir ist eh vollkommen schleierhaft, warum jemand Gutscheine im Gegenwert von 100€ Versteigern sollte, wo doch schon klar ist, dass man definitiv weniger dafür bekommt :der:

Das Argument, die Gutscheine gehörten mehreren Personen und sollten daher in "Geld" umgewandelt werden, ist ja auch schwach, einerseits werden die ja heir in Klammlose umgewandelt, andereseits findet sich normalerweise immer jemand, der dann die Gutscheine nimmt und die anderen Beteiligten Auszahlt, und dann würde jeder auch den vollen Anteil bekommen :yes:

BrainyBaby hatte mir kurz vor der Auktion die Gutscheine ja zum Sofortkaufen angeboten, war aber mit den Angebotenen 500 Mio nicht zufrieden, und nun hat er nicht mal den Mut, mir das persönlich (PN,...) mitzuteilen, schwach :suspicious:

Ich hab es nicht nötig, daher verzichte ich auch gerne darauf, aber DENK DOCH EINFACH MAL VORHER NACH :biggrin1:

Evtl. nutzt du die Gutscheine und kaufst dir bei Amazon ein Buch über Anstand, Recht und Sitten :wink:

(So, nach 5 Smileys hör ich auf....)

Masterphil
26.04.2010, 21:35
Ich setzte hier noch einen Merker,

Mit BrainyBaby sollte man keine Geschäfte machen, wer die goldene Regel einer Auktion nicht mal kennt und sich den Regeln wiedersezten will die hier gelten, dem sollte die Geschäftsfähigkeit entzogen werden.

MfG