Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EPetition gegen Abmahnwahn im Internet
Petition: Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.
Begründung
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308
Ich halte das für sinnvoll, da "Abmahnung" im Internet viel zu oft missbräuchlich, ja sogar zum Verdienen des Lebensunterhaltes vorsätzlich eingesetzt wird.
Ein Thema dazu:
http://www.designerscripte.net/showthread.php?t=4808
Finde ich persönlich nicht gut. Abmahnen kann man ja nur, wenn man in seinen rechten verletzt wurde, weil z.B. ein Mitbewerber gegen Gesetze verstößt, und einem hierdurch Schaden entsteht. Mittel hiergegen vorzugehen ist ja nun die Abmahnung mit Unterlassungserklärung, da man hier jedoch auch viel falsch machen kann sollte man für Abmahnungen immer einen Anwalt hinzuziehen, damit man abgesichert ist.
Der Anwalt berechnet natürlich auch Gebühren hierfür. Die Streitwerte liegen vorallem im gewerblichen Bereich immer bei um die 10.000€ die Kosten für Anwalt sind mit ca. 700€ entsprechend hoch.
Wieso soll ich nun als Geschädigter auf den Kosten sitzen bleiben, und derjenige, der die Verstöße begeht kostenlos wegkommen? Vom Missbrauch der Abmahnungen halte ich persönlich jedoch auch nichts.
Hallo,
[...]Mittel hiergegen vorzugehen ist ja nun die Abmahnung mit Unterlassungserklärung, da man hier jedoch auch viel falsch machen kann sollte man für Abmahnungen immer einen Anwalt hinzuziehen, damit man abgesichert ist.[...]
Ist das denn das einzige Mittel um den Zustand der Abmahnwürdig ist zu ändern?
Wenn du als Rechteinhaber den Rechtsverletzer anschreibst und
ihn bittest sein Tun zu unterlassen,
auf deine Bereitschaft hinweist deine Rechte auch mit anwaltlicher Unterstützung einzufordern und
den Willen äußerst innerhalb einer festgelegten Frist eine einvernehmliche Lösung für das Problem des bereits entstandenen Schaden zu finden
solltest du doch keine Nachteile bei der Wahrung deiner Rechte haben.
Ich finde kostenpflichtige Abmahnungen mit fiktiven Schadsummen und den daraus resultierenden absurden Kostennoten moralisch verwerflich.
Das könnte man aber unterbinden, indem dem zur Abmahnung beauftragten Anwalt auferlegt würde für die Richtigkeit des verursachten Schaden zu bürgen.
Was wiederum heißen würde das bei einer nachgewiesenen Falschberechnung disziplinarisch gegen den Anwalt vorgegangen werden könnte.
Das könnte den Sumpf austrocknen, würde aber einigen Juristen, die im Bereich Patent/Urheberschutz tätig sind, übel aufstoßen. Dort gilt doch noch immer "Klienten bringen Geld" und nicht "Dem Recht soll genüge getan werden".
eaxo
Aber wo ist dann die Strafe? Gesetze sind dafür da, dass sie eingehalten werden müssen. Im Verkehsrecht ist es ja auch nicht so, dass man wenn man mit 200 durch den Ort fährt erst mal angehalten wird und freundlich gebeten wird das in Zukunft zu unterlassen, da gibt es auch direkt eine Strafe (Spreche aus Erfahrung :ugly:)
Wenn das kostenlos wäre, würden alle erst einmal gegen sämtliche Gesetze verstoßen, bis sie darum gebeten werden es zu lassen. Wo das hinführt kann sich doch jeder ausmalen.
HALT, irgendwie kommt da gerade was durcheinander.
Aber wo ist dann die Strafe?[...]
Wir sprechen hier doch über Abmahnungen, da ist noch nix mit Strafe.
Denn wenn wir die Entlohnung eines nicht selbst beauftragten Anwalts als gerechte Strafe sehen sind wir bei Selbstjustiz. Ich bin aber gegen Selbstjustiz, meistens.
Dein Vergleich mit dem vorsätzlichen Verstoß gegen das StVO hinkt, denn dort bewegen wir uns im Strafrecht. Abmahnungen sind zivilrechtlich.
Nach meinem obigem Szenario ist es doch immer noch möglich einen Urheberrechtsverletzer kostenpflichtig abzumahnen, ja sogar anzuzeigen und ihm so die gerechte Strafe zukommen zu lassen.
Es kann, darf und soll ja weiter abgemahnt werden. Wenn der Anwalt aber für die Richtigkeit des Streitwertes, und damit seiner Kostennote, bürgen muss wird es unattraktiv für diejenigen, die Kapital aus der derzeitigen Situation schlagen.
Bitte nicht Strafe mit Wiedergutmachung gleichsetzen.
eaxo
Wir sprechen hier doch über Abmahnungen, da ist noch nix mit Strafe.Es ist in dem Sinne eine Strafe, das der Abgemahnte meine Anwaltskosten tragen muss, und dadurch einen Schaden hat. Man könnte also auch sagen Strafe. (Jedoch nicht im Sinne vom Stgb)
Der wichtigste Bestandteil einer Abmahnung, welcher bei einer kostenlosen Ermahnung wegfallen würde ist ja die Unterlassungserklärung (siehe Anhang, Kopie eines beigelegten Vordruckes). Bei denen muss man schwer aufpassen, dass man da nicht zuviel und nicht zu wenig reinbringt, dort ist ein Anwalt zwingend notwendig, und das kostet halt etwas, hierfür werden auch nur die Kosten berechnet.
Es ist quasi ein Vertrag zwischen Abgemahntem und Abmahner, dass eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen ist, und das ganze noch mit Vertragsstrafe.
Um nun noch einmal zu der freundlichen Bitte zurückkommen. Es ist dort einfach sinnlos, weil der Ablauf dann so ist:
Person XY begeht einen Verstoß
Mitbewerber sieht es und weißt ihn freundlich daraufhin es zu unterlassen
Person XY sagt er lässt es in Zukunft bleiben
Nach x Monaten begeht Person XY den gleichen Verstoß
Mitbewerber wurde schon 2x geschädigt und mahnt nun ab
Person XY hat nun also einen Freischein für einen Verstoß. Weil das erste Versprechen ohne Vertragsstrafe etc. war.
Zum Thema Streitwert der ist gerade bei gewerbetreibenden gerechtfertigt, weil es hier oft um hohe Gewinne geht durch die Verstöße. Streitwert 10.000€ heißt ja nicht, dass der abgemahnte 10k zahlen muss sondern bei einer 1,3 Geschäftsgebühr sind es 631,80€ + 20€ Auslagen.
Bei Filesharing Abmahnungen sind solche Werte natürlich viel zu hoch gegriffen, aber hier hat der abgemahnte ja auch einen Vorteil, einfach eine abgeänderter UNterlassungserklärung unterzeichnen welche die Gebühren nicht beinhaltet und einen Gegenvorschlag zum Streitwert einreichen, wenn der Abmahner das nicht akzeptiert muss er vor Gericht ziehen um den Schaden einzuklagen, und das werden gerade die großen Abmahnanwälte nicht tun.
Aber warum sollte der Abmahner diese ~650€ zahlen? Er hat sich korrekt verhalten, der Abgemahnte war der böse. Das ist was mich auch immer stört, Abmahnungen haben so einen schlechten Ruf, aber wenn es schnell gehen muss ist es halt der einzige Weg. Auf ein Gerichtsverfahren wartet man schonmal einige Monate. Bei Abmahnung geht es entweder außergerichtlich mit einer Wochenfrist oder aber man beantragt eine einstweilige Verfügung, die hat man meist in 1-2 Stunden schon auf dem Schreibtisch.
Wie gesagt, gegen Abmahnanwälte welche das ganze zum Abzocken machen habe ich persönlich auch was, aber eine kostenlose Warnung halte ich für ziemlich sinnlos, da doch viele nicht einsichtig wären.
Ich habe nichts gegen kostenbewehrte Abmahnungen. Warum aber soll nicht einer vom Fach mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Berechnung bürgen? Und im Falle einer Falschberechnung haften?
Nehmen wir mal den fiktiven Fall an das die Frau eines Mittbewerbers dem Flirtportalbetreiber Wlodamuth ein sehr freizügiges Foto überlassen hat.
Der Mitbewerber sieht es auf meinem Flirtportal und errechnet das allein das süße Tattoo 1024 zahlende User in die Datenbank gespült haben muss. Er errechnet einen Streitwert von 1.000.000 €, Wlodamuth muss sein Haus verkaufen um den Abmahnanwalt zu bezahlen.
Mach er aber nicht, schließlich hat er das Foto geschenkt bekommen. Vor Gericht wird geurteilt das der schöne Text, den er dazu verfasst hat, die User überzeugt hat und das Bild absolut nebensächlich, aber persönlichkeitsverletzend ist. Der Richter legt den Streitwert auf 100.000 fest.
Der Anwalt denkt "Shit, hat nicht geklappt, nur noch 1/10 der Kohle"
Ich will das der denkt "Shit, hat nicht geklappt, jetzt wirds teuer für mich"
eaxo
Dann würde kein Anwalt mehr jemanden vertreten (wegen Risiko), obwohl es den Anwälten eh egal wäre, weil die haben eine Berufshaftpflicht, welche bei Fehlberatung greift.
Was du bezwecken willst ist ja eigentlich nur die Streitwerte senken, das kannst du aber ja auch als Abgemahnter mit einem Einspruch gegen die Höhe tun.
Du mißverstehst mich Gremlin.
Ich möchte die Streitwerte weder absprechen noch senken. Ich möchte das es Gesetze oder Regularien gibt, die bei Missachtung der gebotenen Sorgfalt disziplinieren.
Strafe muss sein. Für den der zB schlampig Plagiert.
Aber auch für den der seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt.
Ich denke das eine Änderung der derzeit gängigen Praxis angebracht ist. Und da sich die Nutznießer der Zustände nicht von selbst Beschränken muss es von Rechts wegen reglementiert werden.
eaxo
eselfutter
09.12.2009, 01:51
Gehen wir doch mal den Weg andersrum:
Warum muß der Abmahnbeauftragende nicht seinen Schaden aufzeigen?
Meine Denkweise: Ohne Schaden keine Abmahnung.
Mir sind bisher kaum Fälle bekannt, wo der Abgemahnte auch noch auf Schadenersatz verklagt wurde.Warum wohl nicht?
Oder aber: Man verklagt den Seitenbetreiber, denn schliesslich hat er gegen geltendes Gesetz verstossen.
Ist doch einfach heutzutage:
Ich suche eine Seite, die gegen das Gestz verstösst, mache eine Seite auf, die sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Schwups bin ich ein Mitbewerber und mein befreundeter RA wird mit der Abmahnung beauftragt.
Ist das der Sinn eines Gesetzes? Ich denke eher nicht.
Warum muß der Abmahnbeauftragende nicht seinen Schaden aufzeigen?
Weil man es vielleicht früh genug mitbekommt, und schnell abmahnt um einen Schaden zu verhindern.
Man verklagt den Seitenbetreiber, denn schliesslich hat er gegen geltendes Gesetz verstossen.
Eben das sollen ja Abmahnungen verhindern, denn eine Klage käme den Abgemahnten wesentlich teurer. Natürlich könnte man auch sofort Klagen, aber dauert zu lange. Und so gibt es halt eine außergerichtliche Einigung welche wesentlich günstiger ist. Bei so großen Streitwerten geht es ja vors Landgericht, Anwaltspflicht da wird es also nochmal teuer für beide Seiten (bzw. für den Abgemahnten der ja i.d.R. die Kosten tragen muss.)
Ich suche eine Seite, die gegen das Gestz verstösst, mache eine Seite auf, die sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Schwups bin ich ein Mitbewerber und mein befreundeter RA wird mit der Abmahnung beauftragt.
Natürlich ist das nicht der Sinn dahinter, aber hast du persönlich ja nix von, sondern nur dein befreundeter Anwalt.
Hab ja meinen Standpunkt soweit dargelegt, aber das haut mich um:
[...]aber hast du persönlich ja nix von, sondern nur dein befreundeter Anwalt.
Wer das glaubt, der isst auch keine Jägersoße :madgrin:
eaxo
Wer das glaubt, der isst auch keine Jägersoße :madgrin:Dann erkläre mir mal, was ich finanziell davon habe? Man kann ja nur Kosten einfordern, welche die Abmahnung verursacht hat, sprich das was mich mein Anwalt kostet bekomme ich auch nur wieder.
Wir gehen natürlich von den ehrlichen Abmahnungen aus, und nicht von den Abmahnanwälten, wo vor kurzem die Geschäftsverträge bekannt wurden.
eselfutter sprach die derzeitige Praxis der Abmahngangs an, worauf du schriebst der Auftraggeber des Abmahnanwalts hätte nichts davon.
Ich hielt das für einen gelungenen Seitenhieb auf Dr. F.S., Florian S. und Konsorten.
Aber das du wirklich daran glaubst das dort intern keine Gelder bzw geldwerte Vorteile hin- und hergeschoben werden kannst du mir immer noch nicht weismachen.
eaxo
eselfutter
09.12.2009, 13:35
Ich möchte mal ein reales Beispiel einbringen.
Wir haben vor Jahren ein Haus gekauft. Der Vorbesitzer hat den Dachbochen nicht geräumt und seinen Müll dort liegen lassen.
Erst nachdem ich ihn per Rechtsanwalt, unter Klageandrohung, aufgefordert habe, hat er ihn geräumt. Auf meine RA Kosten bin ich sitzen gebileben. Hätte ich erfolgreich geklagt, hätte der Vorbesitzer meine Kosten übernehmen müssen.
Weil man es vielleicht früh genug mitbekommt, und schnell abmahnt um einen Schaden zu verhindern.
Wie will man den Streitwert ermitteln, wenn es keine Schadenssumme gibt, denn der Streitwert kann ja nur über die Schadenssumme festgelegt werden, oder?
Wenn dann immer von Schaden gesprochen wird, dann muß ich doch schmunzeln.
Mch würde mal intressieren, wenn man nur den normalen Gang gehen würde (den betreffenden Seitenbetreiber anzeigen), dann würden ein Großteil der Verfahren wegen Geringfügigkeit, oder fehlendem öffentlichen Intresse eingestellt werden.
Ich bleibe dabei: Der Arbeitsaufwand für den RA ist unabhänngig vom "Streitwert" der Gleiche. Aber die Gebühr, die der RA für diesen Arbeitsaufwand bekommt, steigt mit dem "Streitwert". Es gibt sicherlich genug RA die sich über jeden Abmahnauftrag freuen, denn viele haben bereits einen Vordruck in ihrem System, den man ausfüllt und dann verschicken kann. Ich würde mal sagen so leicht verdientes Geld bekommt man kaum mit einer anderen rechtsanwältlicher Tätigkeit......
Ich hielt das für einen gelungenen Seitenhieb auf Dr. F.S., Florian S. und Konsorten.
Ja, da hast du Recht das es bei denen nicht mit rechten Dingen zugeht ist ja bekannt, ich ging jedoch vom Normalfall aus :redface:
Wie will man den Streitwert ermitteln, wenn es keine Schadenssumme gibt, denn der Streitwert kann ja nur über die Schadenssumme festgelegt werden, oder?
Man muss einen Streitwert angeben, ohne geht es nicht, und dieser ist ja nur Vorläufig, und kann noch vom Gericht geändert werden, vorrausgesetzt eine Seite ist nicht einverstanden und die andere Seite klagt.
Un in der Praxis hat sich halt durchgesetzt das bei einfachen Wettbewerbsverstößen ein Streitwert von 10.000€ - 25.000€ genommen wird. Bei Paten- und Markenstreitigkeiten sogar 50.000€
Siehe auch:
Warum ist der Streitwert oder Gegenstandswert der Abmahnung so hoch ? (http://anwalt-im-netz.de/wettbewerbsrecht/abmahnung-faq.html#ggwert)
Der Gegenstandswert der Abmahnung wird am wirtschaftlichen Interesse des Abmahnenden an der Unterlassung des abgemahnten Handelns festgemacht. Es kommt nicht darauf an, ob und wie viel Gewinn der Abgemahnte mit seiner Rechtsverletzung erzielt hat oder hätte.
eselfutter
09.12.2009, 14:24
Man muss einen Streitwert angeben, ohne geht es nicht, und dieser ist ja nur Vorläufig, und kann noch vom Gericht geändert werden, vorrausgesetzt eine Seite ist nicht einverstanden und die andere Seite klagt.
Mit dieser Aussage hast Du Dir gerade eben selber widersprochen. :biggrin1:
Wenn es keinen Schaden gibt, gibt es keinen Streitwert, also keine Abmahnung.
Also bleibt der Gang zum Gericht, den man gerade durch eine Abmahnung, nach Deiner Aussage verhindern wollte.
Un in der Praxis hat sich halt durchgesetzt das bei einfachen Wettbewerbsverstößen ein Streitwert von 10.000€ - 25.000€ genommen wird. Bei Paten- und Markenstreitigkeiten sogar 50.000€
Ich nehme mal ein Beispiel aus dem Paid4 Bereich.
Ein Seitenbetreiber einer Loseseite mahnt über seinen Anwalt das Impressum einer anderen Seite ab. Das abgemahnte Impressum ist wirklich nicht gesetzeskomform.
Wie willst Du hier auf einen Streitwert von 10.000 Euro kommen?
Seien wir doch mal ehrlich:
Bei so einem hohen Streitwert kommen nur Seiten in Betracht, die gewerblich handeln. Diese haben meist ein Impressum, daß von einem fachkundigen RA erstellt wurde.
Leider wird das Abmahnverfahren gerne gegen "Hobbyseiten" angewandt und steht in keinem Verhältniss zum Streitwert, sondern dient der Abzocke.
Wenn es keinen Schaden gibt, gibt es keinen Streitwert, also keine Abmahnung.
Man kann auch abmahnen wenn noch kein Schaden entstanden ist, aber zu erwarten, dass in naher Zukunft durch ein Fehlverhalten ein Schaden entstehen wird. Es wird ja ein Verstoß gegen Gesetze abgemahnt, mit der Bitte es zu unterlassen.
Es gibt einige Delikte wo kein direkter Schaden entstanden ist z.B. Beleidigung, aber auch hier muss ein Streitwert ermittelt werden, denn ohne geht es nicht.
Das mit der Privatseiten-Abzocke ist natürlich korrekt, jedoch kann man hier dann auch leicht Einspruch gegen die Kosten erheben, das geht auch ohne Anwalt.
eselfutter
09.12.2009, 15:35
Man kann auch abmahnen wenn noch kein Schaden entstanden ist, aber zu erwarten, dass in naher Zukunft durch ein Fehlverhalten ein Schaden entstehen wird. Es wird ja ein Verstoß gegen Gesetze abgemahnt, mit der Bitte es zu unterlassen.
Nice geschrieben :smile:
Nun kommen wir wieder zum Anfang der Diskussion:
Hallo,
Ist das denn das einzige Mittel um den Zustand der Abmahnwürdig ist zu ändern?
Wenn du als Rechteinhaber den Rechtsverletzer anschreibst und
ihn bittest sein Tun zu unterlassen,
auf deine Bereitschaft hinweist deine Rechte auch mit anwaltlicher Unterstützung einzufordern und
den Willen äußerst innerhalb einer festgelegten Frist eine einvernehmliche Lösung für das Problem des bereits entstandenen Schaden zu finden
solltest du doch keine Nachteile bei der Wahrung deiner Rechte haben.
Aber wo ist dann die Strafe? Gesetze sind dafür da, dass sie eingehalten werden müssen.
Wenn das kostenlos wäre, würden alle erst einmal gegen sämtliche Gesetze verstoßen, bis sie darum gebeten werden es zu lassen. Wo das hinführt kann sich doch jeder ausmalen.
Es geht Dir darum jemanden zu bestrafen, nicht darum Dein Recht auf Entschädigung einzufordern, leider.......
Denn, und hier wiederhole ich mich gerne nochmal, einen Schadensersatz bekommst Du durch eine kostenpflichtige Abmahnung nicht. :wink:
Was Recht ist muß Recht bleiben, so sind sie halt, die Deutschen...............
Aber die deutsche Gesetzgebung hat hier völlig versagt, oder waren es doch die Lobbyisten der Rechtsanwälte, die hier ein leichte Einnahmeqquelle gesehen haben?
Daher ist für mich die EPetition eine logische Vorgehensweise.
Ich seh es halt so, dass man mit lieb bitten nicht weiter kommt, und derjenige schon für sein Fehlverhalten bestraft werden muss, hast du korrekt erkannt. Weil sonst bringt es meiner Meinung nach nichts wie weiter vorne erklärt.
Ich seh es halt so, dass man mit lieb bitten nicht weiter kommt, und derjenige schon für sein Fehlverhalten bestraft werden muss, hast du korrekt erkannt. Weil sonst bringt es meiner Meinung nach nichts wie weiter vorne erklärt.
Das heisst also, wenn der Screen von oben real ist, hast du diesen Abgemahnten auch angezeigt?
Weil sonst wird er ja nicht bestraft, sondern du hast nur, was von Gesetzes wegen auch nach hinten losgehen kann, veranlasst das Kosten aufgeworfen wurden die der Abgemahnte zu tragen hat.
eaxo
Im o.g. Fall kam es zu einem Vergleich, ansonsten hätte ich natürlich auch Anzeige erstattet, sofern dies möglich wäre.
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