Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches zu diversen Spielen
pscheidl
01.12.2009, 13:35
Hallo,
ich weis nicht recht, ob ich hier an der richtigen Stelle bin? Aber das könnte auch andere Seitenbetreiber Interessieren, wie sieht es eigentlich rechtlich mit so manchen Spielen aus die so in den Scripte - Shop´s zu kaufen sind, nachdem die gesetzlichen Vorlagen für online - Casinos sich in letzter Zeit deutlich verschärft haben, kann ich eigentlich mit ruhigem Gewissen so Spiele wie Poker, Roulette, Blackjack und Slot´s in meine Seite einfügen denn wenn die Grundeinstellungen der Einsätze hoch genug sind kann dort jemand in kürzester Zeit eine Menge verspielen.
Währe gut, wenn sich schon jemand damit näher beschäftigt hat und hier ein bisschen, was dazu sagen kann oder auch Verweise zu solchen Seiten geben kann die auch Loseseiten und Ähnlichen berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen pscheidl
intressiert mich auch
DimpleX
Sofern an den Spielen nur mit Klammlosen gespielt wird, gilt wie bisher die rechtliche Grauzone :biggrin1:
Die Vorschriften für Online-Casinos in Deutschland brauchen sich aber nicht extra verschärfen, bzw. hat das keinen Einfluss darauf, weil dort vorher keine Klammlose vermerkt waren und auch jetzt nicht.
Sollten Klammlose als Gleichwertig zu richtigen Geldeinsätzen angesehen werden, wäre eine Verschärfung auch egal, da so auch die bisherigen Regeln keinem Betreiber in der Losewelt mehr den Betrieb seiner Slots erlauben würde.
Da es aber auch hier ja um jeden Verantwortlichen selber geht, amcht es wenig Sinn, sich auf Aussagen im Internet zu verlassen (kannst dich ja mal im Klammforum umschaun, was die dortigen Hobby-Astronomen und -Juristen so dazu zu sagen haben :wink:).
Da muss man schon für sich persönlich an den entsprechenden Stellen nachfragen, um 100% Sicherheit zu haben.
Problemtaisch wird es sicherlich, wenn du direkt auf deienr Seite Lose verkaufen würdest, da dann ja das geld für den "Einsatz" direkt in deine Tasche fließt.
Da das aber kaum jemand macht, sondern die Lose immer über Klamm wandern, können selbst LoseAn/Verkaufsseitenbetreiber bisher relativ unbehelligt Zockseiten betreiben.
Bzw. ist mir kein Fall bekannt, wo jemand deswegen Probleme bekommen hat ( also wegen Glücksspiel, Steuer ist wieder anderes Thema :wink:)
Masterphil
01.12.2009, 22:33
Also ist schon interessant, dieses Thema.
Ich bin der Meinung das Klammlose nicht mit Euro gleichzusetzten sind, es gibt da einige sehr entscheidende Unterscheide.
Um es mal zu übertreiben , statt Losen mache ich eine Verlosung wo der Einsatz ein Würstchen sind. Die Leute geben mir also ihre Würstchen und können damit zocken, das geht kein Amt was an, den mit Würstchen darf man machen was man will.
Habe ich nun 100 Würstchen, so kann ich diese verkaufen, wobei hier beachtet werden muss das dies gewerbliches Handeln ist und man evtl. Steuern abgeben muss.
Alleine durch diesen Vergleich wird klar das ein Glückspiel auch für uns möglich ist, solange man kein echte Geld verspielt.
Sollte mal ein Denkanstoß sein.
MfG
Sollten Klammlose als Gleichwertig zu richtigen Geldeinsätzen angesehen werden,
lol...solange Klamm in dieser Scheinwelt weiterlebt, in welcher der Euro als einzig wahre Währung regelrecht verleugnet wird, wird das nie was :D
Im Grund täte es jedem Paidmailer/Netzwerk gut, wenn die kompletten Klamm-Seiten verschwinden würden, dann würden die Vergütungen und Preise der Kampagnen auch wieder steigen, aber wenn diese Seiten mind. 900 Mails am Tag pro User verballern, sehe ich keine weitere Zukunft mehr für die gesamten Paid4-Szene.
Interessant zu dem Thema:
http://www.losetoni.de/bafin1.jpg
Da wurde bestätigt, das Klammlose weder Geld noch Geldersatz sind, und auch kein elektronisches Geld. :wink:
Interessant zu dem Thema:
http://www.losetoni.de/bafin1.jpg
Da wurde bestätigt, das Klammlose weder Geld noch Geldersatz sind, und auch kein elektronisches Geld. :wink:
schon mal interessant...wie sieht es dann bei ebesucher aus?
Die kann man direkt bei ebesucher.de kaufen allerdings nicht verkaufen.
Ich denke mal dadurch das man die nicht verkaufen kann ist das ähnlich oder?
Skydiver3000
02.12.2009, 11:35
Interessant zu dem Thema:
http://www.losetoni.de/bafin1.jpg
Da wurde bestätigt, das Klammlose weder Geld noch Geldersatz sind, und auch kein elektronisches Geld. :wink:
Seit dem Zeitpunkt des obigen Schreibens (25.06.2007) hat sich sicherlich noch mehr verändert
nicht nur, dass losetoni einen anderen Webbi hat
im Schreiben wird ein Herr Bolze genannt und im heute abgefragten Impressum steht ein Herr Ruder
So wäre es sicherlich sehr interessant
eine wirklich aktuelle Stellungname der Bafin zu sehen bzw. zu lesen.
So ist zB. in einem Artikel über die Kariere von Lukas Klamm zu lesen
hier der Link zum gesammten Artikel:
http://www.dew21kultur.de/Default.aspx/g/621/l/1031/r/-1/t/407314/on/407314/a/3/id/546398/P/2/LK/-1
ich zitiere daraus:
Nach fast fünf Jahren gibt es im weltweiten Netz eigentlich nichts mehr, was es nicht gibt: Onlineshops, in denen man Laptops, PC-Systeme und Zubehör mit Losen kaufen kann, Erotikangebote mit direkter Anbindung zum Losekonto des Nutzers und sogar eine Losebörse, an der knapp 100 Loseprojekte notiert sind. Unterschiede zu den Börsen in Frankfurt oder New York gibt es nur wenige. Stop-Loss-Order, Aktiensplitting und Gewinnmitnahmen gehören zum Alltagsgeschäft des Loseaktionärs. Hier liegen Realität und Parallelwelt erneut dicht beieinander, denn die Marktmechanismen beider Welten ähneln sich stark. Nicht wenige Loseaktionäre sehen ihre Aktivität an der Losebörse als Training für einen späteren Einstieg an der echten Börse.
Nun eine Frage an diejenigen, welche immer noch behaupten,
dass Lose keinen realen Gegenwert hätten:
warum kann ich dann für ein "Nichts" eine reale Ware "Laptops, PC-Systeme und Zubehör" bekommen ?
Wenn dies also wirklich der Tasache entsprechen würde "Lose = nix realer Wert",
dann könnte ich ja auch meine Enkelin ein buntes Bildchden malen lassen und mir damit irgendwas kaufen,
doch denke ich mal, dass ich dafür nix bekommen würde.
Also,
liebe Webbis, User und wer sonst noch dieses
---> "sind ja nur Lose und die haben eh keinen realen Wert" von sich gibt
ich behaupte strack raus, dass dies nicht stimmt,
denn ich zitiere nochmals aus dem oben erwähnten Artikel:
Die virtuellen Lose – nichts als Zahlen auf dem Datenbankserver von Klamm.de – bekamen einen realen Gegenwert.
Es wäre echt toll, wenn ein aktiver (der auch im Impressum steht) Admin hergehen
und genau diese Frage nochmals an die Bafin (oder wer da zuständig ist) richten würde.
Jedoch sollte auch der Hinweis auf den Artikel aus welchem ich zitierte angegeben sein
und die Frage eben deutlich herausgestrichen werden,
wie es denn sein könne, dass man für etwas nicht reales etwas reales kaufen könne.
Ich denke,
dass alleine durch die bekannten Shops,
dem Verkauf über Onlinehändler,
Wechselstuben Lose-->Euro/Euro-->Lose,
oder durch den Kauf/Verkauf auf ebay genau dieses dazu geführt hat,
dass Lose eben doch einen realen Wert erlangten.
Wer diesem nun immer noch wehemend wiederspricht soll mir
(und natürlich auch allen anderen) bitte das Gegenteil beweisen.
Beweisen in Form eines aktuellen Schriftstückes (Screen davon)
welches von einer anerkannten Bundesbehörde stammt und mich und meine Behauptung wiederlegt.
Sollte dies (dass meine Behautungen wiederlegt werden) wirklich geschehen,
würde dies jedoch auch im Umkehrschluss bedeuten,
dass Lose auf keinen Fall mehr in irgend einer Weise einforderbar wären,
weder bei Netzwerken, noch bei Webbis oder gar von Usern welche sich ja
"angeblich" unwertbares (Lose) geliehen haben.
Somit wären auch der komplette Handel und Wandel bezüglich Lose als ad absurdum geführt werden denn,
wie bitte kann man etwas, was es real gar nicht gibt einfordern ?
Wie sollte ein Gericht irgendwem etwas "nicht reales" wegnehmen und einem anderen geben ?
Es ist doch nicht real !
Über eine rege Diskussion würde ich mich echt freuen
besonders wenn sie zu einem echten, realen, beweis- und belegbaren Resultat führen würde.
In diesem Sinne
LG
Skydiver3000
handy-palme
02.12.2009, 12:07
Das Interview ist ja noch älter als der Brief von der BaFin. Es war also zu dem Zeitpunkt des Briefes schon alles so bekannt, wie es im Interview steht. Und hat sich in der Losewelt bis heute da irgendwas großartig verändert?
Der "Wert" definiert sich aber hier vermute ich mal nicht darüber, was die Leute bereit sind, zu zahlen.
Deine Argumentation ist ja, Klammlose haben einen Wert ähnlich wie €, da die Leute Geld dafür zahlen, damit Waren einkaufen, Dienstleistungen vergüten usw.
Dann müsste man Zigaretten im Gefängnis quasi auch so einen Status zukommen lassen, da du damit dort ja auch "bezahlen" kannst :wink:
Also für die Klammloseuser sind Klammlose nach der Definition her "Geld", wobei es gerade mal 1 Punkt (Zahlungsmittelfunktion) meiner Meinung nach erfüllt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geldfunktion
Auf dieses Schreiben bzw. einen Satz daraus berufen sich aber einige Loseseiten:
http://www.google.de/#hl=de&q=geldersatzfunktion
Skydiver3000
02.12.2009, 12:41
Ich fand gerade etwas über die Defination von elektronischem Geld
http://dejure.org/gesetze/KWG/1.html
hier der wichtige Teil als Zitat:
(14) Elektronisches Geld sind Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die
1. auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind,
2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben werden und
3. von Dritten als Zahlungsmittel angenommen werden, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein.
dies nur als kleiner Zwischenruf.
LG
Skydiver3000
2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben werden und
Das ist - zumindest ofiziell - ja nicht der Fall, und somit ist es ja kein elektr. Geld. Dass Losetoni einen neuen Betreiber hat, ändert ja nichts am Sachverhalt.
Elektronisches Geld sind Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die
Sichert einem klamm.de wirklich zu, dass man jederzeit volles Anrecht auf alle Lose hat?
Ich hab mir die AGB + Erweiterungen nicht durchgelesen oder auf Ihre gültigkeit geprüft, aber denke mal, dass es so ja möglich wäre, dass der/ein Admin auf Klamm.de dir einfach alle deine Lose abzieht.
Und du keine rechtliche Möglichkeit hast, diese "einzuklagen"?
M.M.n. dürfen die dass, außer sie sichern einem konkret zu, dass sie das nicht machen.
eselfutter
02.12.2009, 16:33
Ich glaube man muß unterscheiden zw. klamm und der eigenen Seite.
Und das Ganze nicht als eine Einheit sehen.
In einer Spielbank bekommt man Chips, die woanders keinen Wert haben, aber in der Spielbank selber gegen Geld eintauschbar sind. Meines Erachtens sind die Seiten, die Losean- und verkauf auf ihrer Seite anbieten, bzw. zu einer Wechselstube verlinken nichts anderes als ein virtuelles Casino.
Skydiver3000
02.12.2009, 18:25
Guten Abend
meine Auslegung basiert auf folgendem
ich zitiere nochmals - jedoch,
die von mir gemeinte Passage unterlege ich rot:
(14) Elektronisches Geld sind Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die
1. auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind,
2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben werden und
3. von Dritten als Zahlungsmittel angenommen werden, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein.
Daraus resultiert sich für mich der reale Wert ebenso wie aus meinen vorangegangenen Postings.....
bis,
ja, bis mir jemand wie im ersten Posting (meinerseits) erwähnt,
ein aktuelles amtliches Dokument zeigt wo dies expliziet verneint wird.
Jedoch führte ich (weiter oben) ebenso aus,
dass dann im Umkehrschluss
keinerlei real einklagbare Forderungen gestellt werden können wenn
ein Dienst zu macht,
einer seine geliehenen Lose nicht zurückzahlt,
oder oder oder
Weder von Usern noch von Webbis,
da dann eindeutig eine echte Währung (Euro)
für Verdienstausfall etcetera pp ins Spiel kommen würde
was ja wiederum unmöglich ist,
da es sich dann ja um eine nicht real existierende Sache
bzw nicht um elektronisches Geld handeln würde.
Ergo
no exist's/no elektonik cash = no pay
Mit welcher Berechtigung würden User, Webbis
und eben alle die mit Losen zu tun haben
reales Geld dafür haben bzw ausbezahlt haben wollen
von Onlinehändlern, ebay usw.
Fals sich nun jemand fragt, warum ich so wehemend auf einer Lösung dieser Sache beharre.
Nun,
dies ist ganz einfach
Viel zu viele Postings in diversen Foren haben mich gelehrt,
dass man nur findig genug sein muss um eben dieses Schlupfloch
---->"Lose haben keinen realen Wert, also gibet nix von mir"
ausnutzen zu können.
Und es wird von immer mehr Leuten ausgenutzt,
denn im Endeffekt passiert ihnen fast gar nix,
ausser irgendwelchen befremdlichen Bemerkungen in Foren über xyz und das wars.
Also warten diese Menschen eben etwas ab, neuen Klamm Acc und es geht weiter im Takt.
Dies kann es irgendwo nicht sein.
Darum denke ich eben
es kann nur eine Lösung geben
entweder:
Lose haben einen realen Wert der (wie Aktien) Kursschwankungen unterliegt
und sie werden als elektronisches Geld akzepiert
mit dem man reale Produkte erwerben kann
oder aber
Lose haben weder Wert noch sonstwas,
dann jedoch dürfen sie weder gehandelt (ebay und Co) noch verkauft/eingekauft werden.
Ebenso wäre ein Erwerb von real existierenden Sachen gegen Lose unmöglich,
da sie je keinerlei elektronischen Geldwert besässen
Werbung dürfte ebenfalls nicht mehr mit Losen bezahlt werden
usw usw usw
Ich erspare mir hier das Weitere,
es wird sicherlich jeder selbst wissen was ich meine.
Ach ja,
eh ichs vergesse:
ich denke mal, dass alle Slotmaschinen usw unter das Glücksspielgesetz fallen,
da es keine eigenständigen Programme sind,
welche "User" sich herunterladet und dann auch ohne I-Netverbindung spielen kann.
Jedoch - wie gesagt - lediglich meine Meinung,
wie alles andere was ich hier schreibe
ausser meinen Zitaten anderer Seiten oder Mitusern hier.
Meine Diskusionsgrundlage soll dazu anregen (Webbis, User - uns alle)
genau in diesem Punkt endlich einmal diese (sorry) sch... Schlupflöcher zu schliessen.
Dies wird eben nur durch ein amtliches Dokument geschehen können,
da selbst Rechtsanwälte lediglich einen Rat geben können,
Entscheidungsgewalt haben nur Richter.
Sorry, wenn ich vielleicht den Einen oder Anderen nerve,
doch denke ich mal, dass eine Lösung hierbei
für alle Seiten wichtig wäre.
Noch nen schönen Abend
LG
Skydiver3000
meine Auslegung basiert auf folgendem
ich zitiere nochmals - jedoch,
die von mir gemeinte Passage unterlege ich rot:
Dann zitiere auch davor die Punkte. Das ist nämlich eine Und Verknüpfung, es müssen also alle Bedingungen erfüllt sein. Und Punkt 2 trifft nicht zu, da man Lose von der Ausgabestelle nicht erwerben kann, lediglich von dritten, wobei das wieder unter Punkt 3 fällt, weil jemand Lose als Zahlungsmittel akzeptiert.
Sebmaster
02.12.2009, 20:04
Es müssen aber ALLE 3 Punkte der Definition erfüllt sein. Ein einzelner oder zwei fallen nicht ins Gewicht.:knueppel:
// Admins sind zu schnell :(
Und: Lose sind einklagbar, weil sie für dich zumindest einen Sammlerwert haben. Sonst könntest du deine Sachen, die du anderen borgst auch nicht einklagen, haben ja keinen Wert :frusty:
Und zur Klärung:
Lose haben KEINEN Wert, haben keine Geldersatzfunktion.
Lose können eingeklagt werden, da sie für dich einen Wert haben, ich vergleiche Lose hier gerne mit Briefmarken. Die kannst du auch einklagen.
Dass sich die Webbys damit immer rausreden liegt nur an einem: Sie wollen den Usern den Mut nehmen, nen Mahnbescheid fertig zu machen. Machen ja auch nicht viele.
Weiters: Slots sind keine Glückspiele, weil du sie ja mit "nichts" bespielst.
Ein amtliches Dokument hast du weiter oben schon gepostet bekommen => Lose haben keine Geldersatzfunktion, sind auch kein elektronisches Geld. Das ändert sich auch nicht, da Klamm sie weder kauft, noch verkauft.
....
Jedoch führte ich (weiter oben) ebenso aus,
dass dann im Umkehrschluss
keinerlei real einklagbare Forderungen gestellt werden können wenn
(...)
...
Dies kann es irgendwo nicht sein.
Darum denke ich eben
es kann nur eine Lösung geben
entweder:
Lose haben einen realen Wert ...
oder aber
Lose haben weder Wert noch sonstwas...
Da muss ich dir insofern zustimmen, als dass viele GLAUBEN, es verhält sich so, da ja kla..de sagt:
"Lose haben keinenfesten Gegenwert"
ziehen die den Umkehrschluss, dass Klammlose "rechtsfreier" Raum sind und man diese den Usern eifnach so entziehen kann.
Was natürlich nicht so ist, sofern man selber nur User von klamm.de ist, sprich LK darf da mit Klammlosen seiner User anders verfahren, als jemand, der die Lose anderer User anvertraut bekommt.
Abgesehen davon gibt es diese Rechtsfreiheit ja auch nicht, du kannst jederzeit jemandem wegen Klammlosen anzeigen, und sofern du genug Durchaltevermögen hast und bei dem noch was zu holen ist und du im Recht bist, wirst du auch eine Entschädigung bekommen, notfalls auch in €.
Hab dazu grade keine guten Links da, die erfolgreiche Fälle beweisen, denke aber die lassen sich finden.
...
ich denke mal, dass alle Slotmaschinen usw unter das Glücksspielgesetz fallen,
da es keine eigenständigen Programme sind,
welche "User" sich herunterladet und dann auch ohne I-Netverbindung spielen kann.
...
Hm, das wiederspricht sich.
a) der User lädt sich den Slot bzw. das Frontend ja runter, da die Flash Datei bei ihm im Cache liegt.
b) das ist keine VVorraussetzung, als Gegenbeispiel king.com, hier spielt man auch an Flash-Games, gegen andere Spieler, hat aber keine "Offline" Funktion, da man ja echtes Geld (sogar direkt in €) gewinnen kann, das ist aber kein Casino und auch kein Glücksspiel usw., da es in den Games auf Geschick/Können/Ausdauer ankommt.
Wie siehts denn dann mit Primera aus?
Primusportal kauft ja die Primeln zu 1 euro je 10k Primeln zurück.
Aber eine Gewähr darauf, dass Primusportal morgen nicht die Schotten dicht macht und Primera weder mehr existieren noch irgendwas mehr wert sind, habe ich ja auch nicht.
Sebmaster
02.12.2009, 22:26
Wird der Dienst seitens Primusportal eingestellt, so ist Primusportal verpflichtet, das gesammelte Guthaben des Mitglieds in voller Höhe auszuzahlen.
=> Kannst du notfalls einklagen
=> haben einen Gegenwert den die Betreiber zahlen, wäre Glücksspiel, wenn man damit an Slots drehen würde.:wink:
didith1207
02.12.2009, 23:37
hmm..soweit ich weis sind glücksspiele auf Primeraseiten verboten
Jo, ist schon schade.
Ich hätte den Usern gern Slots etc. bereit gestellt - aber was willst machen...
Jo, ist schon schade.
Ich hätte den Usern gern Slots etc. bereit gestellt - aber was willst machen...
ne glücksspiellizenz besorgen
:biggrin1::biggrin1::biggrin1:
ist das auch so wen man lediglich eine auszahlung in primera anbietet ohne einzahlung?
Du musst eh bei Primusportal einen Antrag stellen, dass du in Primera auszahlen darfst, und die lehnen das i.d.R. ab, wenn da dann Slots etc. vorhanden sind.
marcaust
03.12.2009, 14:30
Hab dazu grade keine guten Links da, die erfolgreiche Fälle beweisen, denke aber die lassen sich finden.
Wenn da einer nen Link kennt, das würd mich interessieren. Ich hab dazu bisher leider nichts gefunden (mal abgesehen von Forenbeträgen in denen geschrieben wurde das es Erfolgreiche gibt).
handy-palme
06.12.2009, 00:32
Lose können eingeklagt werden
Vielmehr klagt man doch € ein zu einem bestimmten Wechselkurs, der entweder vorher in den AGB festgelegt wurde oder man überprüft den Kurs am aktuellen Markt.
Wobei man auch nie die Lose direkt einklagt, sondern den Wiederbeschaffungswert der Lose.
So war das zumindest bisher bei mir die Auffassung.
Soweit ich weiß dürfen ebesucher-Seiten aus dem Grund des zweiten Punktes eben auch keine Slots betreiben, denn man kann ebesucher-Punkte direkt beim Betreiber kaufen und er gibt ihnen somit einen festen Wert.
Sebmaster
06.12.2009, 00:44
Wobei man auch nie die Lose direkt einklagt, sondern den Wiederbeschaffungswert der Lose.
Sorry, ja klar ist es so, meine Aussage war etwas unpräzise.
Soweit ich weiß dürfen ebesucher-Seiten aus dem Grund des zweiten Punktes eben auch keine Slots betreiben, denn man kann ebesucher-Punkte direkt beim Betreiber kaufen und er gibt ihnen somit einen festen Wert.
Also betreiber von ebesucher-slot hat mich deshalb aber noch keiner angesprochen.
handy-palme
12.12.2009, 00:55
Also betreiber von ebesucher-slot hat mich deshalb aber noch keiner angesprochen.
Ich rede ja auch nicht von dem jeweiligen Betreiber der Seite sondern von dem Betreiber von ebesucher selbst. ;)
Dadurch, dass dieser die ebesucher selbst verkauft, gibt er ihnen auch einen Wert.
So habe ich es zumindest immer erklärt bekommen. ^^
eselfutter
12.12.2009, 15:16
So war das zumindest bisher bei mir die Auffassung.
Soweit ich weiß dürfen ebesucher-Seiten aus dem Grund des zweiten Punktes eben auch keine Slots betreiben, denn man kann ebesucher-Punkte direkt beim Betreiber kaufen und er gibt ihnen somit einen festen Wert.
Es ist eine Grauzone und da es noch keine entsprechende Rechtssprechung gibt auch nur Kaffeesatz lesen.
Wie ich es schon geschrieben habe: Wichtig ist das die Seitenbetreiber ihrerseits nicht eBesucher verkaufen oder kaufen (eine Wechselstube betreiben) und schon garnicht auf der jeweilgen Slotseite.
Man kann auch Lose kaufen und nur weil es der Betreiber von klamm nicht macht bedeutet es nicht, das Lose keinen Wert haben. Man nennt ihn nur "Wiederbeschaffungswert".
Die Besonderheit ist doch folgende: Man zwar über eBesucher.de eBesucher kaufen, aber nicht wieder verkaufen. Da fehlt ein wichtiges Element in der Kette.
Und wie ich es schon geschrieben habe: In jedem Casino kann man am Schalter seinen Gewinn direkt dort wieder in € einlösen, bzw. seine € in die Spielwährung umtauschen.
Sebmaster
12.12.2009, 15:22
Und wie ich es schon geschrieben habe: In jedem Casino kann man am Schalter seinen Gewinn direkt dort wieder in € einlösen, bzw. seine € in die Spielwährung umtauschen.
Die haben doch auch eine Glücksspiellizenz, oder?
Ja aber in Malte und Gibralter und wo die ganzen Online Casinos Ihren sitz haben sehen die Behörden das ganze ein wenig lockerer mit der Spiellizenz als hier in Europa.:wink:
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