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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal ein OT Post von mir.....



thomeshop
11.11.2009, 21:18
Dieser Post soll mal zum Nachdenken anregen.....


§ 263
Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. (4) § 243 (http://dejure.org/gesetze/StGB/243.html) Abs. 2 sowie die §§ 247 (http://dejure.org/gesetze/StGB/247.html) und 248a (http://dejure.org/gesetze/StGB/248a.html) gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) bis 264 (http://dejure.org/gesetze/StGB/264.html) oder 267 (http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html) bis 269 (http://dejure.org/gesetze/StGB/269.html) verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 (http://dejure.org/gesetze/StGB/68.html) Abs. 1).
(7) Die §§ 43a (http://dejure.org/gesetze/StGB/43a.html) und 73d (http://dejure.org/gesetze/StGB/73d.html) sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html) bis 264 (http://dejure.org/gesetze/StGB/264.html) oder 267 (http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html) bis 269 (http://dejure.org/gesetze/StGB/269.html) verbunden hat. § 73d (http://dejure.org/gesetze/StGB/73d.html) ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.




Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

eselfutter
11.11.2009, 21:31
Hmm, was soll dies nun bewirken?
Ich denke mal die Thematik ist so ziemlich allen bekannt......

thomeshop
11.11.2009, 21:33
nur interessiert sich kaum einer dafür oder behrzigt diese

DimpleX
11.11.2009, 22:13
moin,

gebe dir da vollkommend recht, vorallem wurde über jahre hinweg mehrfach schon auf diese und weitere §§ hingewiesen ;)

DimpleX


Hmm, was soll dies nun bewirken?
Ich denke mal die Thematik ist so ziemlich allen bekannt......

eselfutter
11.11.2009, 22:14
Mal ehrlich:
Glaubst Du das jemand das aufgrund dieses Threads beherzigt?

Xenon
11.11.2009, 22:26
Seite die ich nicht nenne möchte, war damals so
Seite xxx Hatte hack Angriff sie hat die DB neueingespielt
diese Seite wurde in den nächsten 3 woche nocheinaml gehackt diesmal wurde angeblich alles gelöscht, der Webbi sagte diese Seite wird mit dem vms2 (als neu raus kam) eingespielt und alle müssen ihr Guthaben neu erwirtschaften :knueppel:

Also das sollte mal ein Beispiel sein wie schon damals man sich vor der Zahlung gedrückt hat

eRaaaa
11.11.2009, 23:02
?? als wenn klammlose als "Vermögenswerte" angesehen werden?!
das ist nunmal keine reale währung, wäre sie das, dürftet ihr auch garnicht so ohne weiteres slots o.ä. anbieten auf eurer seite :thumb: