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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Startparadies.de



easy
01.11.2007, 17:17
So nun mal Startparadies.de in der Blacklist.
Bei Startparadies bin ich nun schon über 2 Jahre User und man hat ohne Beanstandung meine beantragten AZ ausgeführt.
Meine im Juli 07 beantragte AZ von etwas über 10 Euro wurde mir dann auf einmal mit dieser Mail verweigert:


"Auszahlung bei startparadies.de
Von: billing@startparadies.de
Datum: Mi, 15.08.2007, 18:49

Wir haben Ihre Auszahlungsanforderung geprft und die Auszahlung konnte aus folgendem
Grund (noch) nicht vorgenommen werden:

Keine Auszahlung in Euro möglich, Länderregelung beachten!


Zur Kontrolle noch einmal Ihre eingegebenen Daten: "

Dazu die zu dem Zeitpunkt gültigen AGB was die Länderregelung betrifft:
§3.1: Internationale User
Anmeldungen sind für alle User weltweit möglich/erlaubt, genauso wie die Nutzung der gesamten Seite keinen Einschränkungen unterliegt. Eine Auszahlung in Euro kann jedoch nur dann erfolgen, wenn Sie in einem der nachfolgenden Ländern Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Daraufhin habe ich zurück geschrieben das ich meinen Wohnsitz ganz eindeutig in Deutschland habe und dies auch schon aus dem Impressum meiner eigenen Seite hervor geht.
Nur das ich mich sehr viel in Estland aufhalte und von dort aus eben surfe und das aus den AGB nicht hervor geht das man aus anderen Ländern sich nicht einloggen und surfen darf.

Na so gingen ein paar Mails hin und her, bis dann dieser NL kam:

"Anpassung der AGB
Von: "Startparadies" <webmaster@startparadies.de>
Datum: Mo, 10.09.2007, 18:53


da offensichtlich ein User den Sinn der AGB/Regeln nicht verstanden hat wurden diese
heute unter Punkt 3.1 Internationale User ge?ndert und zwar wurde hinter "dann
erfolgen, wenn Sie in einem der nachfolgenden Ländern Ihren dauerhaften Wohnsitz
haben" folgender Zusatz eingefügt "und ausschliesslich nur aus diesem Land surfen".

Wer mit dieser Anpassung nicht einverstanden ist kann sich innerhalb von 14 Tagen
über den Memberbereich abmelden, danach gilt dieÄnderung als akzeptiert.

Bitte beachtet auch, dass diesen Monat der 15. auf einen Samstag fällt und somit die
Umrechnung erst am darauf folgenden Arbeitstag (also Montag) erfolgt.

Viele Grüsse
startparadies.de "

Also ändert Startparadies die AGB sowie es denen in den Kram passt und die AZ habe ich bis heute nicht erhalten.
Die AZ wurde aber in meinem Account ganz frech als ausgezahlt markiert.

Also liebe Paid4 User aufgepasst mit Startparadies.

Ist heute 01.11.2007 gekommen von Startparadies.de,
Find ich schon ziemlich derbe, werde jetzt von denen als Betrüger dargestellt

Betreff: [Ticket#: 9920900] Letzte Zahlungsaufforderung meiner noch ausst [...]
Von: "Startparadies.de Support" <support@support.startparadies.de>
Datum: Do, 1.11.2007, 14:34
An: xxxxx@xxxxxx.de




Sehr geehrte(r) xxxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie bereits mehrfach - und jetzt letztmalig - mitgeteilt, ist die Auszahlung
wg. Verstoß gegen die AGB gesperrt worden.
Die Änderung der AGB ist nur aus dem Grunde erfolgt, damit nicht noch mehr
User, welche wie Sie nicht in der Lage sind den Sinn der AGB zu verstehen, auf
gleiche unsinnige Weise versuchen alle ehrlichen User zu betrügen.
Es steht Ihnen natürlich absolut frei ein Mahnverfahren zu starten, jedoch
werden wir bei diesem genauso auf die AGB verweisen.


So auf die Mail habe ich dann heute bei dem Webmaster mal angerufen, hat aber auch nichts gebracht. Wurde ich gleich als Betrüger beschimpft und das ich aus Hintertupfingen komme.

Nach diesem Telefongespräch hat er mir nun den Account gesperrt, mit Hinweis in der SperrMail das wenn ich keine ausreichende Begründung habe der Account zum Monatsende gelöscht wird.


Gruss
easy

Gremlin
01.11.2007, 20:13
Wer mit dieser Anpassung nicht einverstanden ist kann sich innerhalb von 14 Tagen
über den Memberbereich abmelden, danach gilt dieÄnderung als akzeptiert.

Bitte beachtet auch, dass diesen Monat der 15. auf einen Samstag fällt und somit die
Umrechnung erst am darauf folgenden Arbeitstag (also Montag) erfolgt.


Geschickt eingefädelt wenn du von deinem Sonderkündigungsrecht nun gebrauch machst müssen sie dich auszahlen. Zumindest das Guthaben was du vor der AGB Änderung erwirtschaftet hast ;). So nun widersprichst du einfach den AGB und kündigst das Guthaben müssen die dir dann auszahlen. Da die Umrechnung erst nach Löschung erfolgt wirste an das Guthaben aber nimmer ran kommen ;)

DimpleX
01.11.2007, 22:00
Geschickt eingefädelt wenn du von deinem Sonderkündigungsrecht nun gebrauch machst müssen sie dich auszahlen. Zumindest das Guthaben was du vor der AGB Änderung erwirtschaftet hast ;). So nun widersprichst du einfach den AGB und kündigst das Guthaben müssen die dir dann auszahlen. Da die Umrechnung erst nach Löschung erfolgt wirste an das Guthaben aber nimmer ran kommen ;)



richtig



DimpleX

Bad_Boy47
03.11.2007, 19:30
Hallo,

rückwirkende Änderungen der AGB sind schon mal gar nicht möglich, das sollte eigentlich jeder Webmaster bzw. jeder Geschäftsmann wissen.

Das ergibt sich schon alleine daraus, dass man nach Erhalt er neuen AGB eine angemessene Frist (die Gerichte gehen meist von 14 Tagen aus) hat, diesen neuen AGB zu widersprechen.

Das ist bei rückwirkenden Änderungen ja nicht möglich.

Das würde ich ihm noch mal schreiben. Wenn er es nachlesen will, kann ich ihm gerne etwas dazu raussuchen.

Du solltest auf jeden Fall den neuen AGB widerspreichen, die Geschichte, wenn du nach 14 dich nicht abgemeldet hast, akzeptierst du die neuen AGB, ist nämlich ebenfalls nicht zulässig, obwohl sie fast alle Paid4-Webbis drin haben.

Aber evtl. nicht mehr lange, das geht mir nämlich langsam auf den Senkel.

So, wenn du widersprochen hast, kann er entweder den Vertrag zu den alten Bedingungen weiterführen oder dir kündigen. Dann müsste er auszahlen, egal, ob die AZG erreicht wurde oder nicht.

Du hast aber bereits eine AZ beantragt, er zahlt nicht aus und ändert danach seine AGB. Ist der wahnsinnig geworden? Das kann verdammt viel Ärger für ihn bedeuten.

Falls er nicht reagiert und sich kooperativ zeigt, würde ich den kompletten Vorgang an den www.dsw-schutzverband.de weiterleiten, das geht auch per mail oder per Online-Forumular. Du solltest aber den kompletten mailverkehr mitschicken.

Ne Abmahnung von denen kostet wesentlich mehr, die können übrigens von sich aus ne Anzeige machen, wenn sie es für nötig halten.

Grüsse
BB

easy
04.11.2007, 00:00
@Bad_Boy47 ich habe ja alle AZ Belege von den vergangen AZ. Ihm war es ja 2,5 Jahre egal von wo ich mich einlogge.
Nun hab ich grad eine Mail von dem Webmaster bekommen.....
Echt wieder der Hammer:
1. Ich soll sein Support Ticket System vollspammen. - Ja bitte schön an welche Adresse soll man denn sonst schreiben dort?!
2. Ich soll ja nun selbst gesagt haben das ich meinen Wohnsitz in Estland habe. - Kann da einer nicht lesen?! Habe meinen Wohnsitz in Deutschland, hatte dem Webmaster gleich bei der AZ Verweigerung geschrieben das er eine Kopie von meinem Perso haben kann, ausserdem ist meine Bankverbindung im Account.
3. Soll ich ihn am Telefon bedroht haben in Form von "auf die Fresse hauen". - Sorry das ist nicht meine Liga und das hatte ich ihm auch schon am Telefon gesagt wie ich mir anhören musste das ich ein Betrüger sei und aus Hintertupfingen komme.


Na ich hab ihm jetzt geantwortet und ihn gefragt ob er was dagegen hat wenn der Mailverkehr komplett bei Klamm veröffentlicht wird.


Langsam wirds echt lustig

fuchs
04.11.2007, 12:03
Du solltest auf jeden Fall den neuen AGB widerspreichen, die Geschichte, wenn du nach 14 dich nicht abgemeldet hast, akzeptierst du die neuen AGB, ist nämlich ebenfalls nicht zulässig, obwohl sie fast alle Paid4-Webbis drin haben.


Das ist so nicht korrekt.
Wenn man nach 14Tagen den neuen AGB nicht widersprochen hat so hat man diese neuen AGB anerkannt.

Der Vertragspartner hat 14 Tage Zeit den Änderungen zu widersprechen.
Widerspricht der Vertagspartner den neuen AGB so bleibt es dann der Entscheidung des Betreibers überlassen ob die alten AGB weiterhin Gültigkeit haben für denjenigen der Widerspruch eingelgt hat oder aber ob er gekündigt wird. Im Falle einer Kündigung muss das Mitglied aber ausgezahlt werden und das beachten viele Betreiber leider nicht.

Dem Mitglied steht natürlich auch die Möglichkeit frei seine Mitgliedschaft selber zu beenden, dabei verfällt natürlich das eventuel vorhandene Guthaben .

Genpaku
16.11.2007, 06:31
§3.1: Internationale User
Anmeldungen sind für alle User weltweit möglich/erlaubt, genauso wie die Nutzung der gesamten Seite keinen Einschränkungen unterliegt. Eine Auszahlung in Euro kann jedoch nur dann erfolgen, wenn Sie in einem der nachfolgenden Ländern Ihren dauerhaften Wohnsitzhaben und ausschliesslich nur aus diesem Land surfen:
Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, USA. verzeihung, sehe ich das richtig, oder widerspricht sich diese Aussage??

kurz gesagt, es dürfen sich alle User aus allen Ländern anmelden und es gibt keine Einschränkungen
ABER Auszahlungen dürfen nur im deutschen Raum stattfinden wenn der User auch in Deutschland surft


wenn ich der letzteren Aussage befolge, dann dürfen im Grundegenommen NUR Deutsche sich anmelden die auch NUR in Deutschland surfen

also ein kompletter WIDERSPRUCH dieses Paragraphens

maniwelt
16.11.2007, 13:06
Nö.....

Du darfst dich auch aus China anmelden und verdienen wollen, warum nicht....

Jedoch, eine Auszahlung bekommst du NUR dann, wenn du in einem Land lebst, das dort aufgelistet worden ist ;)

Zumindest hab ich es so verstanden :)

Worka
16.11.2007, 17:08
Die Nutzung der Seite ist von überall erlaubt, aber die Nutztung des Surfbar Clienten nicht.

Nett formuliert.

olib32
17.11.2007, 20:05
ist schon ein witz was die für regeln haben. was ist wenn man mal im urlaub ist wo das land netz mit aufgeführt ist. muss man sich dan ne sondergenehmigung holen.

Vorschlag
kündigen, anwalt nehmen, die alten regeln vorlegen bevor die geändert wurden, mailverkehr mit abgeben, wenn du hast einpaar screens vom guthaben und der regeln mit dazu und dann das guthaben einklagen. damit kommste auf alle fälle durch.

easy
22.11.2007, 22:47
ist schon ein witz was die für regeln haben. was ist wenn man mal im urlaub ist wo das land netz mit aufgeführt ist. muss man sich dan ne sondergenehmigung holen.

Vorschlag
kündigen, anwalt nehmen, die alten regeln vorlegen bevor die geändert wurden, mailverkehr mit abgeben, wenn du hast einpaar screens vom guthaben und der regeln mit dazu und dann das guthaben einklagen. damit kommste auf alle fälle durch.

So in der Art wird es jetzt auch passieren. Hatte nur diese Woche keine Zeit dazu. Jetzt am Wochenende setz ich mich hin und schreibe einen "netten Text" wenn er dann nicht zahlt, gehts gleich ins Mahnverfahren. Vorallem wenn der Mailverkehr vorgelegt wird dann geht es richtig rund, dort werde ich als Betrüger abgekanzelt ( wenn ich betrügen würde, dann würde er bestimmt sehen das ich mal mit ner estnischen IP surfe....hoho) und dann gibts da noch eine Mail wo dann drin steht das bei dem einen Telefonat andere Personen auf seiner Seite mitgehört haben ( was ja wohl ein richtiger Knieschuss für den Webmaster ist....)