Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich möchte heute auch meine neue Seite vorstellen
oOpuethOo
09.02.2007, 01:00
Guten Abend,
nach langen Nächten und noch mehr Kaffee hab ich nun endlich meine Seite
LoseRevier.de
fertig und die ich euch nun vorstellen möchte.
Abgesehen von den allbekannten Verdienstmöglichkeiten: ua.
Startseitenaufruf, Betteln, Banner, Textlinks, Mails können auch Games gespielt werden.
Rallys gibt es natürlich auch, die da wären:
Aktivrally--------------12.450.000,00 Lose
Big Aktivrally----------50.000.000,00 Lose
Klickrally----------------3 Lose pro Klick in den Jackpott
Tagesklickralley--------3 Lose pro Klick in den Jackpott
Mailralley----------------3 Lose pro Klick in den Jackpott
Refrally-----------------15.000.000,00 Lose
Auch gibt es einen Anmeldebonus nach nur 100.000 verdienten Losen:
Es würde mich freuen, euch auf meine Seite begrüssen zu können.
mfg
oOpuethoO
Sentinel89
09.02.2007, 01:45
hallo ich hab mich mal angemeldet :P werd mal demnächst paar banner klicken hehe
oOpuethOo
14.02.2007, 10:45
@Sentinel89
das du dich angemeldet hast, hab ich gesehen, nur das wars aber auch schon.
Ich habe deinen Acc. freigeschaltet, oder soll er wieder gelöscht werden?
mfg
oOpuethoO
Da hätte ich mich doch fast angemeldet. Aber ich lese ja die AGB.
§ 2.3 - Ausschluss
LoseRevier.de behält sich das Recht vor, User ohne Angabe von Gründen von ihrer Seite auszuschliessen bzw. vorläufig zu sperren.
Im Fall des Ausschlusses verfällt das Guthaben ohne Anspruch auf Auszahlung.
Das gibt dir anscheinend das Recht, jeden User nach Belieben zu sperren oder zu löschen und das Guthaben einzubehalten. "Anscheinend" deshalb, weil so eine Klausel als sittenwiedrig bezeichnet wird und damit ohnehin nichtig wäre.
Ob du nun die Absicht hast, es auch zu tun, oder nur sicherheitshalber diese Klausel in die AGB aufgenommen hast, ist egal. Bei der Möglichkeit und der unterstellten Absicht, die hinter einer solchen Klausel steht kann ich nur sagen: Finger weg von dieser Seite!
Hmm, um es es jetzt mal nicht so hart zu sagen:
Ich finde diesen Paragraphen auch recht merkwürdig. Ohne Gründe jemanden ausschliessen zu können lockt USer sicher nicht gerade an ! ZUmindest die die auch vorher die AGB lesen (machen ja leider nicht gerade viele)
cu, Swinxx
oOpuethOo
14.02.2007, 20:43
Original von NightX
Da hätte ich mich doch fast angemeldet. Aber ich lese ja die AGB.
§ 2.3 - Ausschluss
LoseRevier.de behält sich das Recht vor, User ohne Angabe von Gründen von ihrer Seite auszuschliessen bzw. vorläufig zu sperren.
Im Fall des Ausschlusses verfällt das Guthaben ohne Anspruch auf Auszahlung.
Das gibt dir anscheinend das Recht, jeden User nach Belieben zu sperren oder zu löschen und das Guthaben einzubehalten. "Anscheinend" deshalb, weil so eine Klausel als sittenwiedrig bezeichnet wird und damit ohnehin nichtig wäre.
Ob du nun die Absicht hast, es auch zu tun, oder nur sicherheitshalber diese Klausel in die AGB aufgenommen hast, ist egal. Bei der Möglichkeit und der unterstellten Absicht, die hinter einer solchen Klausel steht kann ich nur sagen: Finger weg von dieser Seite!
Guten Abend,
ich muss schon sagen, normaler Weise sollte schon ein Mod schon wissen was er da schreibt bzw. wenn er es nicht weis vorher fragt, aber gleich so ein direkter Angriff?
Zumal die ganzen AGB Juristisch einmannfrei sind und bevor man solche Behauptungen aufgreift (sittenwiedrig), sollte man sich endweder damit befasst haben, oder dies in eine Frage umwandeln, zumindest als Mod.
Und für die Leute, die lieber erstmal eine Antwort dazu hören möchten, bitte sehr:
Die AGB sind wie bereits angedeutet (Juristisch einmannfrei). der § 2.3 Ausschluss ist nicht als einzelner § anzusehen was auch nach lesen der gesamten AGB zum Vorschein kommt, sondern vielmehr eine Anlaufstation vieler § in den AGB die sich einzig und allein im Falle dessen auf den § 2.3 beziehen, zumal es in keinem Interesse von User oder Betreiber besteht, irgend jemand auszuschliessen.
Hätte sich NightX direkt an mich gewand, oder aber auch hier vielmehr einige Fragen gestellt, wäre der Sachverhalt sicher nicht anders gewesen, doch ist der persönliche Gesichtspunkte zu einer Frage immer etwas anderes als zu einer Aussage.
Und zu dieser Ausage kann ich nur noch eins hinzufügen.
"Jugendhafte Unwissenhaft" muss nicht bei einem Mod liegen.
mfg
oOpuethOo
Sentinel89
14.02.2007, 23:03
Original von oOpuethOo
@Sentinel89
das du dich angemeldet hast, hab ich gesehen, nur das wars aber auch schon.
Ich habe deinen Acc. freigeschaltet, oder soll er wieder gelöscht werden?
mfg
oOpuethoO
ne hatte nur kein internet zur zeit wegen umstellung auf 16000 dsl
Original von oOpuethOo
Die AGB sind wie bereits angedeutet (Juristisch einmannfrei). der § 2.3 Ausschluss ist nicht als einzelner § anzusehen was auch nach lesen der gesamten AGB zum Vorschein kommt, sondern vielmehr eine Anlaufstation vieler § in den AGB die sich einzig und allein im Falle dessen auf den § 2.3 beziehen, zumal es in keinem Interesse von User oder Betreiber besteht, irgend jemand auszuschliessen.
Sicher sind deine AGB einmannfrei, dagegen ist nichts zu sagen. Ausser vielleicht die Frage: Was ist "einmannfrei"? ;)
Kurz gesagt: Ich habe mich mit diesem Thema befasst. Sehr ausführlich sogar. Deine AGB sind weder einmannfrei noch einwandfrei. Und "sittenwidrig" ist nicht von mir ausgedacht, sondern die korrekte juristische Bezeichnung für einen entsprechenden Sachverhalt.
Deine Erklärung mit der "Anlaufstation" zeigt mir nur, dass du dich mit der Materie nicht auskennst. Hole dir Rat bei einem Juristen, lass deine AGB überprüfen und melde dich dann wieder. Aber poste hier nicht eine private Meinung als juristisch überprüften Sachverhalt.
"Juristisch einmannfrei" ist völliger Schwachsinn.
dr_duetz
14.02.2007, 23:47
Also ich sehe das so, ich überfliege meist die AGB, da viele Pages einfach den Standart vom VMS drinnen haben.
Wenn ich jedoch so etwas sehe, lese ich die auch, deshalb auch von mir ein FINGER WEG VON DIESER PAGE !
Jemand der es nötig hat, seine AGB so zu formuliren steht es frei, jeden User bei erreichen von 10 Mio. oder so, ohne Angaben von Gründen zu kicken. Und da hat man die Wunden Fingerkuppen umsonst blutig geklickt.
Also ich bin auch felsenfest der Meinung, das das so nicht stehen bleiben kann.
Ich könnte verstehen, wenn da steht: nach Faken oder versuchtem Betrug.
Aber so scheint es für mich die Page eines Abzockers zu sein, der wartet bis alle genug geklickt haben, dann kicken und die Page einstellen.
Wenn die so stehenbleiben, glaube ich nicht das du je mehr als 5 vernünftige "Nachdenkende" User erhalten wirst.
Übrigens, finde ich nicht gut, wie du über die Moderatoren herfällst, es ist auch ihre Aufgabe auf sowas mit zu achten, man will die Nutzer und Betreiber des VMS schützen und dabei schwarze Schafe ausschliessen.
Ich hoffe das die dich im Auge behalten!!!
dr_duetz
15.02.2007, 02:45
Erstmal entschuldigung für einen Doppelpost, soll nach möglichkeit auch nie wieder vorkommen, aber ich muss doch noch was loswerden.
Original von oOpuethOo
Die AGB sind wie bereits angedeutet (Juristisch einmannfrei). der § 2.3 Ausschluss ist nicht als einzelner § anzusehen was auch nach lesen der gesamten AGB zum Vorschein kommt, sondern vielmehr eine Anlaufstation vieler § in den AGB die sich einzig und allein im Falle dessen auf den § 2.3 beziehen, zumal es in keinem Interesse von User oder Betreiber besteht, irgend jemand auszuschliessen.
Also, einige Fragen habe ich schon dazu:
Auszug deiner AGB
§1 - Teilnahme
In Unregelmässigen Abständen wird die Aktivität der User überprüft, dieses geschieht aber erst nach mind. 30 Tagen Inaktivität.
§ 2 - Anmeldung
... vorläufig zu sperren, ... führt zur Sperrung ... Guthaben, welche noch bei LoseRevier.de vorhanden sind, verfallen ohne Anspruch auf Auszahlung.
User, die sich ohne Werber anmelden, können zugewiesen werden.
LoseRevier.de ist berechtigt werberlose User als Ref zu verkaufen.
Kauft ein User Refs über LoseRevier.de ist er dafür selbst verantwortlich.
Sollte der Ref inaktiv oder sein Konto löschen, kann der/die Betreiber von LoseRevier.de nicht haftbar gemacht werden.
§ 2.1 - Doppelaccount
... Bei Zuwiderhandlung werden die betreffenden Accounts temporär bis zur Klärung gesperrt, § 2.3 tritt in kraft.
§ 2.2 - ... umgehend gesperrt und gelöscht § 2.3 tritt in kraft.
§ 2.3 - Ausschluss
LoseRevier.de behält sich das Recht vor, User ohne Angabe von Gründen von ihrer Seite auszuschliessen bzw. vorläufig zu sperren.
Im Fall des Ausschlusses verfällt das Guthaben ohne Anspruch auf Auszahlung.
§ 3 - Kündigung
... Restguthaben verfällt. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.
§ 4.1 - Änderung Refverdienste
LoseRevier.de ist jederzeit berechtigt, die Refverdienste ohne Ankündigung zu ändern.
§ 4.2 - Verkauf Refsystem
Der Verkauf von Refsystemen, ist in jeder Form verboten. Bei Verstössen tritt § 2.3 in Kraft.
§ 5 - Bettel/Reflink
...
Bei Verstössen tritt § 2.3 in Kraft.
§ 7.1
Gewinne werden vom Server verbucht und auf Ihr internes LoseRevier.de-Konto gezahlt. Sollte keine Buchung vorgenommen worden sein, haben Sie auch nichts gewonnen, egal was im Spiel angezeigt worden ist.
§ 7.2 - Rally/Jackpott
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlungen von jeglichen Rallys, Ref-Zahlungen, Zinsen bzw. Jackpötten. Diese sind auschliesslich freiwillige Leistungen von LoseRevier.de.
§ 8 - Faken und Bugusing
´... § 2.3 tritt in kraft.
§ 8.1
... Löschung des Account ohne Vorwarnung und zum Verlust des Guthabens. ... in diesem Fall tritt § 2.3 in kraft. ...
§ 9 - Werbung buchen
... und das Restguthaben verfällt.
§ 10 - Verantwortlichkeit
... die Teilnahme an unserem Dienst geschieht freiwillig und auf eigene Gefahr.
1. Wenn doch kein Intresse besteht jemand auszuschliessen, warum ist überall von §2.3 die Rede ?
2. Was passiert nach 30 Tagen Inaktivität ?
3. §4.1 Also verdient man als Refjäger zuviel, wird gekürzt oder wie ist das zu verstehen ?
4. §7.1 Also wenn ich was Gewinne, habe ich nicht Gewonnen, sollte es bei deiner Datenbank zu Problemen kommen ?
5. §7.2 Och ich mach mal ne 100.000.000 Lose Rally, brauch ich ja nicht auszahlen, da in meinen AGB drinsteht, das ich es nicht muss.
Das einzig wahre, was ich aus deiner AGB lesen kann, ist §10 auf eigene Gefahr
Na, ich habs mir überlegt, ich werde einen RIESEN BOGEN um deine Page machen, sorry aber ich glaube wirklich, das man die Page zum Abzocken ins Netz gestellt hat.
Ich freue mich ja immer, wenn ich individuell gestaltete AGB finde. Da macht sich jemand Gedanken um seine Seite, schafft etwas eigenes. Gerade dann schaue ich aber auch besonders genau hin.
Ich möchte gar nicht so weit gehen, wie mein Vorredner. Viel lieber möchte ich glauben, dass diese AGB so verfasst wurden, um den Seitenbetreiber vor Fakern und anderem Gesindel zu schützen. Nur geht das hier einfach zu weit!
Hier soll jetzt keine Hetzjagd eröffnet werden! Meinen ersten Post in diesem Thread habe ich bewusst provokant verfasst, in der Hoffnung, dass oOpuethOo sich seine AGB unter diesem Gesichtspunkt noch einmal anschaut. Ich denke auch nicht, dass soetwas zwingend per PN geregelt werden muss. Es ist ja kein Angriff auf oOpuethOo und seine Seite sondern eine aus meiner Sicht berechtigte Kritik. Und so, wie ich Lob öffentlich verteile, mache ich es auch mit Kritik. Wer das nicht annehmen möchte, lässt es eben sein. Die negativen Bewertungen, die ich in verschiedenen Foren dafür bekomme jucken mich da gar nicht.
Ich hoffe immer noch, dass oOpuethOo (wenn seine erste Wut sich gelegt hat) seine AGB mal überprüft und sich hier dazu äussert. Ich werde gerne meine Einschätzung seiner Seite revidieren sofern ich das vor mir selbst vertreten kann. Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben. ;)
oOpuethOo
15.02.2007, 12:40
@NightX
eigentlich wollte ich mich dazu nicht mehr äussern, wie schon richtig erkannt, ist es in manchen Situationen einfach besser nichts zu sagen, als seine wirre und aufgebrachten Gedanken zu Papier zu bringen.
Auch ist es richtig erkannt worden, das die AGB mich als Betreiber schützen sollen auch wenn es auf den ersten Blick teilweise nicht so ausschaut.
Der wohl wichtigste Punkt in dieser Angelegenheit, wird hier scheinbar verkannt.
Wenn man einmal zum Impressum meiner Seite schaut, steht da gleich ganz oben ein Zusatz " GbR " mal abgesehen von der Haftung gibt es leider noch viele andere Sachen zu beachten, daher bemühe ich mich auch Fehler zu vermeiden.
Was die AGB im Allgemeinen angeht, diese wurden aber tatsächlich mit einem Juristen verfasst.
Solltest du Anregungen haben, was ggf. geändert werden könnte, bin ich sicher gern bereit diese zu überdenken.
mfg
oOpuethOo
Original von oOpuethOo
Der wohl wichtigste Punkt in dieser Angelegenheit, wird hier scheinbar verkannt.
Wenn man einmal zum Impressum meiner Seite schaut, steht da gleich ganz oben ein Zusatz " GbR " mal abgesehen von der Haftung gibt es leider noch viele andere Sachen zu beachten, daher bemühe ich mich auch Fehler zu vermeiden.
Genau da liegt der Schwachpunkt! Ein User, der das sieht, denkt vielleicht: Ist ja eine Firma, dann muss das ja seriös sein, also kann ich da notfalls auch klagen. Falsch gedacht! Dass es sich um eine GbR handelt vermittelt nur ein scheinbares Gefühl der Sicherheit. Es fehlen nämlich unter anderem sämtliche Angaben zu einer evtl. Haftungsbeschränkung. (Was vielen nicht bekannt ist: Eine GbR kann nach deutschem Recht ähnlich wie eine GmbH jegliche Haftung drastisch einschränken.)
Da eine Klage auf Auszahlung von Losen (die ja keinen wirtschaftlichen Gegenwert haben) einfach sinnlos ist, wird dem User nur eine scheinbare Sicherheit vorgespielt. Ich will nicht behaupten, dass das Absicht ist, das Ergebnis ist aber das Gleiche. Wäre im Impressum eine Privatperson angegeben, wäre ich anders vorgegangen.
Original von oOpuethOoWas die AGB im Allgemeinen angeht, diese wurden aber tatsächlich mit einem Juristen verfasst.
Sorry, aber das erscheint mir doch sehr fraglich! Einem Juristen wäre der § 306 Abs. 1 BGB bekannt. Er würde also solch eine Formulierung nie benutzen:
§ 14 - Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.Das ist einer dieser Standardformulierungen, die immer wieder kopiert und von Laien benutzt werden, aber völlig sinnlos sind. Nach deutschem Recht gilt generell die Regelung, dass die Unwirksamkeit einer Klausel die Wirksamkeit des Restes nicht berührt. Es ist also völlig unsinnig, dies in die AGB aufzunehmen. Ein Jurist würde es nicht tun.
Original von oOpuethOoSolltest du Anregungen haben, was ggf. geändert werden könnte, bin ich sicher gern bereit diese zu überdenken.
Mal abgesehen von den Punkten, die auch dr_duetz schon beschrieben hat, möchte ich dir ganz allgemein raten: Überprüfe deine AGB mal aus der Sicht eines Users und hole dir notfalls wirklich juristischen Rat.
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